Nutzungshinweise

Nutzungshinweise

Gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises wird ein Büchereiausweis ausgestellt.

Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre benötigen eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten.

DVDs sind 7 Tage entleihbar, Zeitschriften, Spiele, CDs, Tonies und Edurinos können 14 Tage entliehen werden, für Bücher gilt in der Regel eine Leihfrist von 4 Wochen. Verlängerungen sind möglich, sofern keine Vorbestellung auf das Medium vorliegt.

Bei Überschreitung der Leihfrist werden Säumnisgebühren von 1 Euro pro Medium und Woche fällig. Für DVDs werden pro überzogenem Tag 50 Cent berechnet.
Die Benutzung der Stadtbücherei ist kostenlos. Die Ausleihe ist kostenpflichtig. Das Jahresentgelt für Erwachsene beträgt 20 Euro. Für Studenten und Auszubildende wird ein ermäßigter Jahresbeitrag von 10 Euro erhoben, Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren sowie Schüler der allgemeinbildenden Schulen zahlen 5 Euro Jahresgebühr. Für 30 Euro bzw. 25 Euro per Bankeinzug kann eine Kreiskarte erworben werden, die zur Nutzung aller daran beteiligten Kreisbibliotheken berechtigt.

Mit dem Jahresbeitrag erwirbt der/die Benutzer*in die Berechtigung, beliebig viele Medien der Stadtbücherei zu entleihen sowie die Internet-Plätze entsprechend der Internet-Benutzungsordnung zu nutzen.

Entscheidet man sich nicht für das Jahresentgelt, wird pro entliehenem Medium bzw. pro Zeiteinheit für die Internetnutzung eine Gebühr von 1 Euro erhoben.
 

Benutzungsordnung der Stadtbücherei Donzdorf

§ 1 Allgemeines
(1) Die Stadtbücherei ist eine öffentliche kulturelle Einrichtung der Stadt Donzdorf. Sie dient der Information, der Aus- und Weiterbildung sowie der Unterhaltung und Freizeitgestaltung.
(2) Die Öffnungszeiten der Bücherei werden durch Aushang bekanntgemacht.

§ 2 Benutzerkreis
(1) Die Angebote der Stadtbücherei können im Rahmen der Benutzungsordnung von jedermann genutzt werden. Über die Zulassung auswärtiger Besucher entscheidet die Büchereileitung.
(2) Zur Ausleihe berechtigt sind alle Personen ab dem siebten Lebensjahr.

§ 3 Anmeldung
(1) Die Benutzer/innen melden sich persönlich gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises an. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres benötigen eine Einwilligungserklärung des Erziehungsberechtigten. Dieser haftet für die Einhaltung der Büchereiordnung und verpflichtet sich zur Begleichung anfallender Gebühren.
(2) Zur Ausleihe ist ein Büchereiausweis erforderlich. Dieser Ausweis bleibt Eigentum der Stadtbücherei. Er ist nicht übertragbar.
(3) Der Verlust des Ausweises sowie Namens- und Adressänderung sind der Bücherei umgehend mitzuteilen.
(4) Die Benutzer/innen erkennen mit ihrer Unterschrift bei der Anmeldung die Benutzungsordnung als verbindlich an.
(5) In der Stadtbücherei werden folgende personenbezogene Daten gespeichert: Name, Adresse, Geschlecht, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse; bei minderjährigen auch Name und Anschrift des Erziehungsberechtigten.

§ 4 Ausleihe
(1) Gegen Vorlage des Benutzerausweises können Medien aus der Stadtbücherei 2 bzw. 4 Wochen entliehen werden. Für bestimmte Medienarten kann die Büchereileitung vorübergehend oder auf Dauer kürzere Leihfristen bestimmen.
(2) Die Leihfrist der entliehenen Medien kann vor ihrem Ablauf durch Angabe bestimmter Daten schriftlich, telefonisch, mündlich oder online verlängert werden, sofern keine Vorbestellung vorliegt.
(3) Medien, die als Präsenzbestand gekennzeichnet sind sowie die jeweils neueste Ausgabe der Zeitschriften können nicht entliehen werden.
(4) Die Büchereileitung ist berechtigt, die Anzahl der gleichzeitig an eine/n Benutzer/in zu verleihenden Medien zu begrenzen.
(5) Entliehene Medien können gegen eine Gebühr vorgemerkt werden.
(6) Medien, die in der Stadtbücherei nicht vorhanden sind, können im Kreisleihverkehr oder im Deutschen Leihverkehr nach den jeweils geltenden Bestimmungen bestellt werden.
(7) Entliehene Medien sind innerhalb der Leihfrist zurückzugeben. Bei Überschreiten der Leihfrist wird eine Säumnisgebühr erhoben.
(8) Für Entleihungen aus der Online-Bibliothek gelten gesonderte Benutzungsbedingungen, die auf der Website der Online-Bibliothek einzusehen sind.

§ 5 Behandlung der Medien, Haftung
(1) Die Benutzer/innen haben die Medien sorgfältig zu behandeln.
(2) Der Zustand der ausgehändigten Medien ist beim Empfang zu prüfen. Verlust und festgestellte Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Es ist nicht erlaubt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
(3) Es ist nicht gestattet, entliehene Medien an Dritte weiterzugeben.
(4) Für verunreinigte und beschädigte Medien sind die Reparaturkosten zu bezahlen. Bei Verlust sowie bei irreparabler Beschädigung eines Mediums sind die Wiederbeschaffungskosten zu tragen.
(5) Für alle Schäden, die aus dem Missbrauch des Benutzerausweises durch Dritte entstehen, haftet der Ausweisinhaber.
(6) Entliehene AV-Medien (Kassetten, CDs, DVDS, Computersoftware, Konsolenspiele) dürfen nach den Bestimmungen des Urheberrechts nicht für öffentliche Veranstaltungen genutzt werden. Kopien oder Weiterverleih sind nicht gestattet.
(7) Die Stadtbücherei übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Benutzung ihrer Medien an Geräten, Hardware, Programmen oder Dateien des Benutzers entstehen.
(8) Die Nutzung der Internet-Plätze ist in einer separaten Internet-Benutzungsordnung geregelt.

§ 6 Gebühren
(1) Die Benutzung der Stadtbücherei ist kostenlos. Die Ausleihe ist kostenpflichtig. Es kann zwischen einem Jahres- und einem Medienentgelt gewählt werden. Für die Ausstellung eines Benutzerausweises wird ein Entgelt von 2,50 € erhoben, das im Jahresbeitrag enthalten ist. Das Jahresentgelt beträgt 20 €. Der Betrag kann bei der Ausstellung bar entrichtet oder per Bankeinzug bezahlt werden. Der/die Benutzer/in erwirbt damit die Berechtigung, für die Dauer von 12 Monaten beliebig viele Medien der Stadtbücherei zu entleihen sowie die Internet-Plätze entsprechend der Internet-Benutzungsordnung zu nutzen. Entscheidet sich der/die Benutzer/in nicht für das Jahresentgelt, wird pro entliehenem Medium bzw. pro Zeiteinheit für die Internetnutzung eine Gebühr von 1 € erhoben.
(2) Für Studenten und Auszubildende wird ein ermäßigter Jahresbeitrag von 10 € erhoben.
(3) Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre sowie Schüler der allgemeinbildenden Schulen bezahlen gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises 5 € Jahresgebühr.
(4) Für 30 € kann eine Familienkarte erworben werden, auf die zwei Erziehungsberechtigte sowie beliebig viele Kinder unter 18 Jahren entleihen können.
(5) Für 30 € bzw. 25 € per Bankeinzug kann eine Kreiskarte erworben werden, die zur Nutzung aller daran beteiligten Kreisbibliotheken berechtigt. Während der Nutzung der Kreiskarte verlieren andere Benutzerausweise der Bibliotheken ihre Gültigkeit. Es gelten die Benutzungs- und Gebührenordnungen der einzelnen Teilnehmerbibliotheken. Die Rückgabe und Verlängerung der entliehenen Medien erfolgt in der ausleihenden Bibliothek. Kosten für die Rücksendung von Medien, die nicht der Stadtbücherei Donzdorf gehören, trägt der Entleiher.
(6) Im Einzelfall kann die Büchereileitung eine Befreiung vom Jahresentgelt bestimmen.
(7) Bei Überschreiten der Leihfrist fallen Säumnisgebühren an. Sie betragen pro Medium und jeder dem Rückgabedatum folgenden angefangenen Kalenderwoche 1 €. Bei DVDs werden pro überschrittenem Tag pro DVD 0,50 € fällig.
(8) Erinnert die Stadtbücherei durch schriftliche Mahnungen an die Rückgabepflicht, werden für die 1. Mahnung nach 3 Wochen 2,50 €, für die 2. Mahnung nach 5 Wochen 5 € erhoben. Die angefallenen Säumnisgebühren bleiben davon unberührt. Bei DVDs wird die 1. Mahnung nach 2 Wochen, die 2. Mahnung nach 3 Wochen verschickt.
(9) Ist die Einziehung der Medien durch Botengang erforderlich, wird zusätzlich zu Mahn- und Säumnisgebühren eine Verwaltungsgebühr von 25 € erhoben.
(10) Für fehlende Cover von Kassetten, CDs, DVDs, Computersoftware oder Konsolenspielen wird eine Gebühr von 2,50 € erhoben.
(11) Für verlorengegangene Spieleteile sind die Wiederbeschaffungskosten, mindestens aber 2,50 €, zu bezahlen. Ist eine Ersatzteilbeschaffung nicht möglich, wird der Komplettpreis des Spieles fällig.
(12) Für Vorbestellungen wird eine Gebühr von 1€ pro Medium erhoben.
(13) Die Gebühr für Bestellungen im auswärtigen Leihverkehr beträgt 2,50 € pro Medium.
(14) Für die Ausstellung eines Ersatzausweises wird eine Gebühr von 2,50 € erhoben.
(15) Solange die Benutzer/innen ihren Verpflichtungen aus der Benutzungsordnung nicht nachkommen, kann ihnen die Entleihung weiterer Medien verweigert werden.

§ 7 Aufenthalt in der Bücherei, Ausschluss von der Benutzung
(1) Für Wertsachen und Garderobe wird keine Haftung übernommen.
(2) Die Weisungen des Büchereipersonals sind zu befolgen.
(3) Die Bücherei ist berechtigt, Benutzer/innen, die schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung verstoßen, ganz oder teilweise oder für eine gewisse Zeit von der Benutzung auszuschließen. Aus dem Benutzungsverhältnis entstandene Verpflichtungen bleiben davon unberührt.

§ 8 Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 01.01.2000, zuletzt geändert am 01.05.2003, außer Kraft.

 

Hinweise zur Internet-Nutzung in der Stadtbücherei

In der Stadtbücherei stehen zwei öffentliche Internet-Arbeitsplätze zur Verfügung. Die Arbeitsplätze dürfen entsprechend des Bildungs- und Informationsauftrags von Büchereien genutzt werden. Der Abruf jugendgefährdender oder rechtswidriger Inhalte ist untersagt.

Der Internetzugang darf von Personen ab 8 Jahren mit gültigem Leseausweis genutzt werden, die sich mit der Internet-Benutzungsordnung einverstanden erklären. Jugendliche von 8 bis 18 Jahren benötigen die Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten.

Die Anmeldung erfolgt telefonisch (07162/922-706) oder persönlich in der Stadtbücherei. Sollten Sie einen reservierten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte frühzeitig ab. Nach einer Verspätung von einer Viertelstunde wird der Termin an den nächsten Interessenten vergeben.

Der Benutzer trägt sich vor jedem Termin in eine Liste ein, anerkennt mit seiner Unterschrift die Internet-Benutzungsordnung und hinterlegt seinen Bücherei-Ausweis.

Die Nutzungsdauer ist auf maximal eine Stunde pro Tag beschränkt. Sollten keine weiteren Interessenten warten, darf die Nutzungsdauer überschritten werden.

Ausdrucke kosten 20 Cent pro DIN A4-Seite und sind an der Theke zu entrichten. Mitgebrachte Datenträger dürfen nicht benutzt werden.
 

Internet-Benutzungsordnung

Die Internet-Benutzungsordnung ergänzt die allgemeine Benutzungsordnung der Stadtbücherei.

§ 1 Haftungsausschluss der Stadtbücherei gegenüber Internet-Dienstleistern
Die Stadtbücherei haftet nicht für Folgen von Verletzungen des Urheberrechts durch Benutzer der EDV-Arbeitsplätze und von Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzern und Internetdienstleistern.

§ 2 Haftungsausschluss der Stadtbücherei gegenüber dem Benutzer
Die Stadtbücherei haftet nicht für Schäden, die einem Benutzer aufgrund von fehlerhaften Inhalten der von ihm benutzten Medien, durch die Nutzung der Büchereiarbeitsplätze und der dort angebotenen Medien an Dateien oder Medienträgern oder durch Datenmissbrauch Dritter aufgrund des unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen.
Die Stadtbücherei übernimmt keinerlei Haftung für Folgen, die durch Aktivitäten des Benutzers im Internet entstehen, z. Bsp. finanzielle Verpflichtungen durch Kauf, Bestellungen oder kostenpflichtige Angebote.

§ 3 Gewährleistungsausschluss der Stadtbücherei gegenüber dem Benutzer
Die Stadtbücherei schließt Gewährleistungen aus, die sich beziehen auf die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten Hard- und Software und die Verfügbarkeit der an diesen Arbeitsplätzen zugänglichen Informationen und Medien.

§ 4 Beachtung strafrechtlicher Vorschriften
Die Benutzer verpflichten sich, die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes zu beachten und an den EDV-Arbeitsplätzen gesetzeswidrige Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten und keine Dateien und Programme der Stadtbücherei oder Dritter zu manipulieren sowie keine geschützten Daten zu nutzen.

§ 5 Benutzerhaftung
Die Benutzer verpflichten sich, die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch ihre Benutzung an Geräten und Medien der Bibliothek entstehen, zu übernehmen und bei Weitergabe ihrer Zugangsberechtigung an Dritte alle dadurch entstehenden Schadenskosten zu übernehmen.

§ 6 Technische Nutzungseinschränkungen
Es ist nicht gestattet, Änderungen in den Arbeitsplatz- und den Netzkonfigurationen durchzuführen, technische Störungen selbstständig zu beheben, Programme von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den Arbeitsplätzen zu installieren und eigene Datenträger an den Geräten zu nutzen.

§ 7 Organisatorische Nutzungsregelungen
Der Internetzugang darf von Personen ab 8 Jahren mit gültigem Leseausweis der Stadtbücherei Donzdorf genutzt werden. Die Anmeldung erfolgt telefonisch oder persönlich in der Stadtbücherei. Die Nutzungsdauer ist auf maximal 1 Stunde pro Tag beschränkt.

§ 8 Zustimmung zur Benutzungsordnung und Sanktionsmaßnahmen
Zustimmungserklärung:
Die Benutzer erklären sich mit dieser Benutzungsordnung mit ihrer Unterschrift in der Internet-Benutzerliste einverstanden. Kinder und Jugendliche von 8 bis 18 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten. Die Benutzer stimmen gleichzeitig zu, dass die Stadtbücherei zur Abweisung von Schadensforderungen und Haftungsansprüchen die Datenschutzrechte der Benutzer, soweit sie sich auf die Benutzung der Stadtbücherei beziehen, einschränken kann.
Bei Verstößen gegen diese Benutzungsordnung können die in der allgemeinen Benutzungsordnung vorgesehenen Sanktionen zur Anwendung kommen.

§ 9 In-Kraft-Treten
Diese Internet-Benutzungsordnung tritt am 02.06.2001 in Kraft.
Die Änderung vom 15.12.2014 tritt zum 01.01.2015 in Kraft.

 

Kontakt
Stadtbücherei Donzdorf
Hauptstraße 44 73072 Donzdorf
Tel.: 07162/922-706
Fax: 07162/922-535
E-Mail: stadtbuecherei@donzdorf.de
Aktuelles
HEISS AUF LESEN

31. Juli – 12. September 2025 HEISS AUF LESEN - der Sommerleseclub der Stadtbücherei!